Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
Die Annahme eines Auftrages begründet keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und dem Beschäftiger. Ausschließlicher Arbeitgeber ist die Firma TEAM 2000 Service GmbH.
Die Ausführung des vereinbarten Auftrages kann auch einem anderen Mitarbeiter anvertraut werden. Das Weisungsrecht über die Mitarbeiter bleibt bei uns. Die Beschäftigung von Arbeitskräften in Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, ist verboten.
Es ist untersagt, dass der Beschäftigerbetrieb Arbeitskräfte, die von der Firma TEAM 2000 Service GmbH aufgrund eines Überlassungsvertrages (zugefaxte Auftragsbestätigung) im Beschäftigungsbetrieb zum Einsatz kommen, abwirbt bzw. innerhalb von drei Monaten beschäftigt, außer er wurde vor der Überlassung eine Übernahmevereinbarung (Integrationsleasing) zwischen dem Überlasser und Beschäftiger schriftlich vereinbart.
Der Beschäftiger verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Arbeitsschutzvorschriften und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind.
Bei einem Arbeitsunfall sind wir unverzüglich zu informieren.
Der Beschäftiger hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichteten Tätigkeiten auftretenden arbeitplatzspezifischen Gefahren, sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren.
Eine Haftung für sämtliche durch den Mitarbeiter anlässlich seiner Tätigkeit bei dem Beschäftiger verursachten Schäden sind ausgeschlossen. Der Beschäftiger stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung oder Verrichtung der unserem Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten erheben sollten.
Unsere Verrechnungssätze verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Änderungen der Kollektivverträge oder entsprechender gesetzlicher Bestimmungen verändern sich unsere Verrechnungssätze ab dem Termin der Änderung entsprechend.
Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich bzw. monatlich oder nach Vereinbarung. Die Rechnungsbeträge enthalten im wesentlichen Lohnzahlungen und sind deshalb bei Erhalt ohne Abzug eines Skontos zahlbar. Der Mitarbeiter ist nicht befugt Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der Arbeitsnachweise. Überstunden-, Feiertags-, Schicht- und andere tariflich vorgesehen Zuschläge werden mit dem entsprechenden Zuschlagssatz auf den Verrechnungssatz in Rechung gestellt, wenn nicht anders vereinbart. Falls bei der Durchführung der übernommenen Arbeiten weitere brachenübliche Zuschläge an unsere Mitarbeiter gezahlt werden müssen, so werden diese zuzüglich des üblichen Kalkulationsaufschlag an den Kunden weiterberechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 49a ASGG. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von uns beigezogenen Anwaltes, uns zu ersetzen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wels.